AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnung Schween

Vermieter: Rüdiger Schween Hochofenstraße 26 44263 Dortmund

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Ihre Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein, richten Sie schriftlich an info(a)ferienwohnung-phoenixsee-dortmund.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung per E-Mail. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig. Bei Buchung über ein Buchungsportal, z.B. Booking.com, gilt die AGB des jeweiligen Portals.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung vor Ankunft, außer Sie haben über ein Portal gebucht. Dann gilt die Zahlungsbedingung des jeweiligen Buchungsportals.

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung nach Absprache ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr oder zu einer anderen Zeit erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Den Schlüssel erhalten Sie von uns persönlich vor Ort. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

§ 5 Ferienwohnung

Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung und wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag auch Mündlich fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art in der Ferienwohnung ist nur nach Absprache möglich.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt entsprechend Preisliste zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den AGB sowie der Hausordnung einverstanden.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag. Bis 1 Tag vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei. Danach oder bei Nicht anreise wird der volle Buchungspreis abzüglich der Reinigungsgebühr fällig auch bei höherer Gewalt.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie wenn andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wärme-, Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss Rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und ungetätigte Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Es ist insbesondere zu beachten:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten;

  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand unverzüglich hin.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nur nach Absprache erlaubt.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen dürfen Sie nur außerhalb des Gebäudes.

(5) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen nur nach Absprache gestattet.

(6) Fahrzeuge können Sie vor dem Hause an der Straße kostenfrei parken. Bitte beachten sie die Parkboxen.

(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung akzeptiert.

§14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Dortmund zuständig.